Beitrag zu Energieausweis

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Verbrauchsenergieausweis Wohn- Nichtwohngebäude

Auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs ermittelter Energiekennwert.


Beim Hauskauf sollte beachtet werden, dass der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger ist, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.

Bedarfsenergieausweis Wohn- und Nichtwohngebäude

Ingenieurmäßig berechneter Energiekennwert auf Basis des Energiebedarfs.

Dies ist immer beim Neubau als Energieeinsparnachweis (Wärmeschutznachweis) notwendig.
Auch falls bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes keine Verbrauchsabrechnungen vorliegen, muss der Energiebedarf immer berechnet werden.

Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) von 1977

Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV) wurde am 1. November 1977 eingeführt und zweimal novelliert (1984, 1995).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 1. Februar 2002 eingeführt und löste die Wärmeschutzverordnung ab.

Energieausweis - Energiepass

Der Begriff Energiepass ist umgangssprachlich eine andere Bezeichnung für Energieausweis.