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Verbrauchsenergieausweis Wohn- Nichtwohngebäude
Auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs ermittelter Energiekennwert.
Beim Hauskauf sollte beachtet werden, dass der bedarfsorientierte Energieausweis aussagekräftiger ist, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung des Gebäudes bietet.
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Bedarfsenergieausweis Wohn- und Nichtwohngebäude
Ingenieurmäßig berechneter Energiekennwert auf Basis des Energiebedarfs.
Dies ist immer beim Neubau als Energieeinsparnachweis (Wärmeschutznachweis) notwendig.
Auch falls bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes keine Verbrauchsabrechnungen vorliegen, muss der Energiebedarf immer berechnet werden.
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Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) von 1977
Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV) wurde am 1. November 1977 eingeführt und zweimal novelliert (1984, 1995).
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde am 1. Februar 2002 eingeführt und löste die Wärmeschutzverordnung ab.
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Energieausweis - Energiepass
Der Begriff Energiepass ist umgangssprachlich eine andere Bezeichnung für Energieausweis.